Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und dem Geschäftsführer. Jedes Vorstandsmitglied vertritt allein. Bei Rechtsgeschäften über 500,00 EUR vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften über 1000,00 EUR, Eingehen von Dauerschuldverhältnissen sowie Entscheidungen gemäß § 22 Nr. 3 EStG oder § 3 Nr 26aEStG vertreten alle drei Vorstandsmitglieder gemeinsam.