Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten jeweils einzeln. Der Schriftführer und der Kassenwart vertreten den Verein gemeinsam.