Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart, dem 1. Beisitzer und dem 2. Beisitzer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, von denen einer der 1. oder der 2. Vorsitzende sein muss.