Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften über 2.000,00 EUR vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften über 10.000,00 EUR ist die Zustimmung des Präsidiums mittels Beschluss, der der einfachen Mehrheit bedarf, erforderlich.