Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme von Krediten von mehr als 1.000,00 EUR und für Rechtsgeschäfte, die das Vereinsvermögen im Einzelfall mit mehr als 1.000,00 EUR belasten, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.