| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Vorstand im Sinne des § 26 BGB: 1. Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und Schriftführer. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn 2/3 der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Er faßt die Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Der 1. Vorsitzende hat zwei Stimmen. Die Vorstandsmitglieder werden zwar von der Mitgliederversammlung gewählt, wobei 1. Vorsitzender und stelllvertretender Vorsitzender diejenigen werden, die die meisten bzw. zweitmeisten Stimmen auf sich vereinigen. Der Schriftführer und die sonstigen Funktionen im Gesamtvorstand werden durch den Vorstand aus den gewählten Vorstandsmitgliedern heraus gewählt. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Satzung vom 08.03.1986 zuletzt geändert am 02.01.1988 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Tag der ersten Eintragung: 04.06.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.10.2006. |
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