| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Bezirksvorsitzender, stellvertretender Bezirksvorsitzender, Bezirksschriftführer und Bezirkskassierer. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam berechtigt, den Verien zu vertreten, von denen eines der Bezirksvorsitzende oder sein Stellvertreter und eines der Bezirksschriftführer oder der Bezirkskassierer sein muss. Soweit die Satzung nicht eine andere Mehrheit bestimmt, werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gelten die Anträge als abgelehnt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder und der Bezirksvorsitzende oder sein Stellvertreter anwesend sind. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Satzung vom 23.03.1974 zuletzt geändert am 04.04.2003 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Tag der ersten Eintragung: 18.03.1975 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.10.2006. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
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