| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende, (gleichzeitig Kassenwart). Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Der 1. Vorsitzende darf allein Verbindlichkeiten bis zu einer Höhe von 100,00 DEM, beide Vorsitzende zusammen sind berechtigt, Verbindlichkeiten bis zu einer Höhe von 300,00 DEM zu begründen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Satzung vom 24.11.1995 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Tag der ersten Eintragung: 04.03.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.03.2006. |
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