| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenart. Je zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung für den Erwerb, die Veräußerung oder die dingliche Belastung von Grundeigentum, die Veräußerung von Gegenständen, die einen geschichtlichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Wert haben, die Aufnahme von Anleihen, den Abschluss von Verträgen, durch welche dem Junghandwerk fortlaufende Verpflichtungen auferlegt werden, mit Ausnahme der laufenden Geschäfte der Verwaltung und die Anlegung des Vereinsvermögens. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Satzung vom 06.05.1986 zuletzt geändert am 12.03.1987 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Beschluss Blatt 29 - 33 der Akten |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Tag der ersten Eintragung: 24.07.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.01.2006. |
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