Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Kassenwart/in und dem/der Schriftführer/in. Jeweils zwei von ihnen, darunter der Vorstizende oder sein Stellvertreter, vertreten den Verein gemeinsam.