Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Je zwei Mitglieder des Vorstands vertreten den Verein gemeinsam
Gegenstand
Zweck des Vereins sind die Förderung von Kunst und Kultur.