Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende, der, 1., 2., und 3. Beisitzer, der Schriftführer und der Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.