Vorstand gem. § 26 BGB sind der Erste Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Vorstand Finanzen und der Vorstand Verwaltung. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch den 2. Vorsitzenden, den Vorstand Finanzen und den Vorstand Verwaltung jeweils zu zweit vertreten.