Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Schriftführer/in und der/dem Kassenwart/in. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten gemeinschaftlich, darunter der/die Vorsitzende oder der/die stellvertr. Vorsitzende.