Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens neun gleichberechtigten Personen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Bei finanziellen Belangen im Geschäftswert von maximal 800,00 EUR genügt die Vertretung durch ein Vorstandsmitglied. Ab einem Geschäftswert von 800,01 EUR und bei Dauerschuldverhältnissen vertreten mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.