Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Kreisverbandsvorsitzenden, dem 2. Kreisverbandsvorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Der Verein wird durch den 1. Kreisverbandsvorsitzenden oder den 2. Kreisverbandsvorsitzenden, jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied, vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 2.000,00 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.