Vorstand im Sinne des § 26 sind der 1. und 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Jeweils zwei Mitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretung zum Abschluss von Grundstücksgeschäften und Mietverträgen zur Anmietung von Räumen ist ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung ausgeschlossen.