Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Schriftführer/in und der/dem Kassenwart/in. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter die/der Vorsitzender oder die/der stellvertretende Vorsitzende, vertreten.