Der Verein wird durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5.000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband im Landkreis Leer hierzu schriftlich erteilt ist. Ferner ist die Zustimmung erforderlich zur Verfügung oder Belastung von Grundstücken und Grundstücken gleichen Rechts.