Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und dem/der Schriftführer/in. Der Verein wird vertreten durch den/die Vorsitzende/n oder stellvertretende/n Vorsitzende/n gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.