Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und 3 Beisitzern. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstands vertreten gemeinschaftlich, wobei ein Vertreter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende sein muss.