Die Satzung ist errichtet am 20.12.2018 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20.01.2019 geändert. Am 03.06.2019 erfolgte durch die Mitgliederversammlung eine komplette Neufassung.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart. Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein alleine. Gerichtlich wird der Verein durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertreten. Im übrigen wird der Verein durch sämtliche Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.