Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Kassenführer/in und dem/der Schriftführer/in. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstands vertreten gemeinschaftlich, von denen jeweils einer der/die 1. oder 2. Vorsitzende sein muss.