Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Der Verein wird durch je zwei der genannten vier Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Vorstand ist berechtigt, alle arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Entscheidungen zu treffen. Alle anderen Verträge kann er ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung bis zu einem Wert von 1.000,00 EUR schließen.