Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Sie vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften mit dem Wert von mehr als 1.000,00 EUR, sowie zum Erwerb, zur Belastung und zur Verfügung über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.