Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden mit der Funktion Schriftführer und dem Schatzmeister. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 3.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.