Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertr. Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem stellvertr. Geschäftsführer, dem Schriftführer, dem stellvertr. Schriftführer, dem Schatzmeister und dem stellvertr. Schatzmeister. Der Vorsitzende und der stellvertr. Vorsitzende sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Im Übrigen vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam.