Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer sowie dem Kassenverwalter. Der Verein wird durch den Vorsitzenden gemeinsam mit Geschäftsführer, dem stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Geschäftsführer, dem Vorsitzenden gemeinsam mit dem Kassenverwalter oder dem stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Kassenverwalter vertreten.