Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertr. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass in Angelegenheiten, die Ausgaben von mehr als 50,- EUR des Vereinsvermögens betreffen, zwei Mitglieder des Vorstandes den Verein gemeinsam vertreten müssen. Ausgenommen hiervon ist der Schatzmeister, der stets einzelvertretungsberechtigt ist.