Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende, der /die 2. Vorsitzende, der/die Schriftführer/in, der/die Schatzmeister/in und zwei Beisitzer/innen. Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch jeweils zwei andere Mitglieder des Vorstands gemeinschaftlich vertreten.