Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der/die Vorsitzende(r), der/die 1. stellvertretende Vorsitzende(r), der/die 2. stellvertretende Vorsitzende(r), der/die Schriftführer(in) sowie der/die Schatzmeister(in). Jeweils zwei von Ihnen vertreten den Verein gemeinsam.