Vorstand in Sinne von § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Der 1. Vorsitzende vertritt gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 1000,00 Euro der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.