Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der erste oder der zweite Vorsitzende vertreten den Verein gemeinsam.Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 20.000,00 EUR im Einzelfall - bei Dauerschuldverhältnisse von mehr als 5.000,00 EUR pro Jahr - bedürfen eines Mehrheitsbeschlusses der Gesellschafterversammlung.