Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertr. Vorsitzenden, dem 2. stellvertr. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Der Verein wird duch den Vorsitzenden oder den stellvertr. Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.