Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird durch eine einfache Mehrheit der bestellten Vorstandsmitglieder (mehr als die Hälfte der gemeinschaftlich vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder) vertreten.