Der Vorstand besteht aus vier bis sieben Personen, nämlich dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,- EUR bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Beirats.