Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer sowie dem Schriftführer. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Gegenstand
Zweck des Vereins ist das Sammeln von Geldern , um damit den Brandschutz in der Stadt Norden , der durch die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Norden vorgenommen wird , in sachlicher und finanzieller Weise zu fördern. Dies geschieht nach den geltenden Landesgesetzen und den dazu ergangenen Verordnungen und Richtlinen.