Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 10.000,-- EUR sowie Rechtsgeschäfte zum Erwerb, zur Belastung und zur Verfügung über Grundstücke der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.