| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, daß er zum Erwerb, zum Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme von Krediten von mehr als 1.000,00 DEM (eintausend Deutsche Mark) die vorherige Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich ist. |
|
| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Satzung vom 30.03.1988 |
|
| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Tag der ersten Eintragung: 27.04.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 805 Amtsgericht Leer getreten. Freigegeben am 11.05.2006. |
|