Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der 1.Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Vertretungsbefugnis des 1.Vorsitzenden ist insoweit beschränkt, als dass alle Geschäfte mit einem voraussichtlichen Vertragswert über 1.000,00 EUR der Zustimmung des weiteren Vorstandsmitgliedes bedürfen.