Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei An- und Verkauf sowie bei Belastung von Grundstücken und bei Aufnahme von Darlehen ab 10.000,- € die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.