Die Vorstandsmitglieder vertreten mehrheitlich. Die Vertretungsmacht ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Geldwert von mehr als 250,00 €, zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte und zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 50,00 € die Zustimmung des Beirats erforderlich ist.