Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln und kann Rechtsgeschäfte bis zu 500,- € tätigen. Bei Rechtsgeschäften über 500,- € bis 3.000,- € ist die vorherige Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss des Vorstands erforderlich. Über 3.000,- € entscheidet die Mitgliederversammlung. Bei Grundstücksgeschäften und zur Aufnahme von Krediten ist ebenfalls die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.