Vereinsregister des Amtsgerichts Rostock
Ausdruck
Nummer des Vereins:
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VR 3267
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Gesindevereinigung Lübzin e.V.
b)
Lübzin
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden
gemeinsam vertreten.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften über 1.000,00
DM und für Dienstverträge bedarf es der Zustimmung
des Vereinsausschusses. Für Grundstücksverträge ist
die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3
Vorstandsmitglieder anwesend sind.
b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Hahn, Frank, Lübzin, *XX.XX.1941
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Harder, Sieglinde, Lübzin, *XX.XX.1958
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 05.04.1995 und gemäß Protokoll der Mitgliederversammlung
vom 17.09.1996 geändert.
a)
21.03.2018
Frewer
b)
Fall 1
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Freigegeben am 21.03.2018.
Tag der ersten Eintragung:
20.11.1996
Zuständigkeit des
Registergerichts gemäß Artikel 1
der Achten Verordnung zur
Änderung der Konzentrations-
verordnung zum 01.03.2018
geändert.
Bisher Amtsgericht Güstrow VR
104 (B), nunmehr Amtsgericht
Rostock.
Abruf vom 26.12.2024