Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus 5 Vorstandsmitgliedern; jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Grundstücksgeschäften und zur Aufnahme von Krediten über EUR 2.500,00 die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.