Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Deren Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass bei Geschäften mit einem Verpflichtungsumfang im Einzelfall von mehr als 100,00 EUR die Zustimmung eines zweiten Präsidiumsmitgliedes erforderlich ist. Bei Geschäften mit einem Verpflichtungsumfang im Einzelfall von mehr als 5.000,00 EUR ist die Zustimmung des Präsidiums erforderlich.