Der Verein wird durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten; deren Vertretung ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 4000,00 EUR und für Dienstverträge die Zustimmung des Vereinsauschusses erforderlich ist. Bei Grundstücksgeschäften ist die Zustimmung der Mietgliederversammlung einzuholen.