Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Sportwart und dem Schatzmeister; diese vertreten den Verein jeweils einzeln, wobei im Innenverhältnis der Sportwart und der Schatzmeister nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden von ihrer Vertretungsmacht Gebrauch machen dürfen. Ihre Vertretungmacht ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 500,00 EUR die Zustimmung eines zweiten Präsidiumsmitgliedes erforderlich ist; bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 2.000,00 EUR ist die Zustimmung des Präsidiums erforderlich.