Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften zum Erwerb oder Verkauf von Grundstücken oder zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 1.000,00 EURO ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig. Bei allen anderen Rechtsgeschäften die diesen Wert übersteigen ist die Zustimmung des Vorstandes notwendig.