| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende, vertreten. Für die nachstehenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte ist die Einwilligung der Mitgliederversammlung erforderlich: 1. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über EUR 20.000,00, 2. Erwerb von und Verfügung über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte sowie Abschluß von Leasing-Verträgen über unbewegliche Wirtschaftsgüter, 3. Vornahme von Neubauten, Anbauten, Erweiterungen von Gebäuden, 4. Bestellung und Abberufung von Bevollmächtigten, 5. Errichtung und Aufhebung von Zweigniederlassungen, Filialen und Betriebsstätten, 6. Eingehung von Bürgschaften sowie Haftungsverhältnissen, die ein Einstehenmüssen für Verbindlichkeiten Dritter begründen, 7. Abschluß und Änderung von Miet- und Pachtverträgen mit Mitgliedern oder deren Angehörigen. |